Voraussetzungen
Ziele
Ziel der PPL-A Ausbildung: Sichere und fachkundige Durchführung von Flügen nach Sichtflugregeln.
- Berechtigt als verantwortlicher Flugzeugführer oder Kopilot in nichtgewerbsmäßen Luftverkehr tätig zu sein. (1.110 LuftVZO, §6 1.DV)
- Bei Prüfung wird Klassenberechtigung des Prüfungsflugzeuges erworben, z.B. SEP (A) Land (1.110 LuftVZO)
Voraussetzungen für den Beginn der Ausbildung
- Nachweis über "Sofortmaßnahmen am Unfallort"
- Personalausweis oder Pass
- Fliegerärztiches Tauglichkeitszeugnis
- Erklärung über Strafverfahren
- Antrag auf Auszug Polizeiliches Führungszeugnis Belegart 0 oder P
- KBA-Auszug (Flensburg)
- Sicherheitsueberpruefung (1.085 LuftVZO)
- Mindestalter 16 Jahre, bei Minderjährigen ist eine Einverständniserklärung der Eltern erforderlich (1.090 LuftVZO)
- Für den Alleinflug ist ein Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 oder 2 erforderlich (1.095 LuftVZO)
Voraussetzungen für die Prüfung
- Bewerber PPL-A (Prüfung) mindestens 17 Jahre alt (1.100 LuftVZO)
- Bewerber PPL-A (Prüfung) Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 oder 2 erforderlich (1.105 LuftVZO)
- Bewerber (zur Prüfung) muß mindestens 45 Flugstunden nachweisen, 5 Stunden können auf zugelassenem Simulator durchgeführt werden. Max. 10(6) Stunden aus Segelflug und dgl. können angerechnet werden (1.120 LuftVZO)
- davon mindestens 25 Stunden (20 Stunden wenn z.B. Segelflug) mit Lehrer, und mindstens 10 Stunden Alleinflugzeit
- Mindestens 5 Stunden allein Überlandflug mit einer Länge von mindestens 270 km mit 2 Landungen (1.125 LuftVZO)
- Bewerber (Prüfling) muss Ausbildung in Übereinstimmung mit Lehrplan zu PPL-A Ausbildung nachweisen. (1.125 LuftVZO)
