Weitere Informationen
Prüfung bestanden, wie geht's weiter?
Sie erhalten die Lizenz für Privatpiloten (Flugzeuge), ausgestellt nach den Regeln JAR-FCL (deutsch) und nach den Richtlinien der ICAO.
Sie ist gültig in folgenden Ländern:
Mitgliedsstaaten EASA (European Aviation Safty Authority), Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Schweden, Spanien, Finnland, Türkei, Monaco, Rumänien, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Malta, Ungarn, Zypern, Schweiz, Norwegen, Lettland, Polen, Bulgarien, Kroatien, Albanien, Armenien, Estland, Litauen, Mazedonien, Moldavien
Die Lizenz ist nur mit gültigem Medical gültig.
Was muss mitgeführt werden?
- Flugschein
- Tauglichkeitszeugnis
- Ausweis mit Lichtbild
- Flugbuch mit Eintragung über Klassenberechtigung und Einweisungen
Gültigkeit
- Lizenz PPL-A ist 60 Monate gültig.
- Klassenberechtigung SEP (A) ist 24 Monate gültig.
- Die Gültigkeit des Medical ist altersabhängig: bis 40 Jahre: 5 Jahre, bis 60 Jahre: 2 Jahre, über 60: 1 Jahr.
Verlängerung
Klassenberechtigung
- 12 Flugstunden innerhalb der letzten 12 Monate
- Übungsflug mit Fluglehrer mindestens 1 Stunde Dauer
- 3 Monate vor Ablauf möglich
Medical
- 45 Tage vor Ablauf erneuern bei gleichem Datum
Sprachqualifikation
- Eine Verlängerungsprüfung erfordert nur einen Prüfer und ist kürzer als eine Erstprüfung - und ist damit in der Regel mit geringeren Kosten verbunden.
- Verlängerung ist noch bis zu zwölf Monaten nach Ablauf möglich
- Das neue Ablaufdatum ergibt sich aus dem Datum der (Verlängerungs-)Prüfung und der Gültigkeitsdauer des jeweiligen Levels.
- Durch eine Verlängerungsprüfung vor Ablauf werden Tage verschenkt.
- Bei Prüfung nach Ablauf der Gültigkeit besteht bis zur Verlängerungsprüfung keine Sprachberechtigung.